Lehrgang "Befähigte Person nach DGUV-Regel 107-001"
In jedem Winterhalbjahr führen wir zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e.V.- den Lehrgang "Befähigte Person nach GDUV-Regel 107-001" zu 2 verschiedenen Terminen in unserem Hause durch.
Zur Erläuterung:
Chlorungsanlagen sind regelmäßig, jedoch einmal jährlich und vor jeder Wiederinbetriebnahme, durch eine befähigte Person auf die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Dieser Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den arbeitssicheren Zustand der Chlorungsanlagen beurteilen zu können.
Zeitpunkt:
1. Lehrgang: 29. November - 01. Dezember 2018
2. Lehrgang: 24. Januar- 26. Januar 2019
Abschluss:
Zertifikat "Befähigte Person nach DGUV-Regel 107-001 - Betrieb von Bädern")
Dauer:
20 Seminarstunden
Jeweils am Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr, Samstag 4 Std. praktische Ausbildung von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Ort:
Schulungszentrum Schwimmbadservice Amigo Kaufmann, Gewerbegebiet Schwarzhausen, Inselsbergstraße 18, 99880 Waltershausen
Preis:
Sonderpreis von 595,00 € zzgl. gesetzliche MwSt.
inkl. Lehrgangsunterlagen, Verpflegung und Übernachtung
Zielgruppen:
Techniker und Monteure, sowie Verantwortliche, die Schwimmbäder und Anlagen in Städten und Gemeinden, Freizeitbädern, Hotels, Kliniken und anderen Einrichtungen betreuen.
Betriebsleiter, Schwimmmeister, Schwimmbadpersonal, die Umgang mit Chemikalien und Chlorungsanlagen haben bzw. verantwortlich für diese Anlagen sind.
Inhalte:
- Desinfektion von Wasser, Anforderungen und Desinfektionsmethoden im Überblick
- Chlorung von Wasser - Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
- Chlorgas, Calciumhypochlorit, Natriumhypochlorit und Elektrolyse
- Anforderungen an die Anlieferungen von Chlor und Chlorverbindungen
- Aufstellungsräume für Chlorungsanlagen und Betriebsräume
- Beschaffenheit von Chlorungsanlagen und Behältern; Bestandteile, Ausrüstung, Verschlüsse
- Kennzeichnungsvorschriften; Betriebsanweisungen
- persönliche Schutzausrüstung
- Ordnungswidrigkeiten, zivil- und strafrechtliche Haftung
- Erstellen von Checklisten für die Durchführung der Prüfung